Wenn Sie oder Ihre Angehörigen körperliche und geistige Leistungseinschränkungen
haben, so dass Sie im Alltag nicht mehr alleine zurechtkommen, können Sie bei der
Krankenkasse einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegekasse stellen.
Entweder telefonisch oder schriftlich bei ihrer Krankenkasse
(mit dem Vermerk bei körperlicher und oder geistiger Zustandsverschlechterung benötige ich personelle Hilfe).
Das neue Begutachtungsassessment überprüft zur Feststellung eines Pflegegrades 6 Aktivitätsbereichen. Diese Aktivitätsbereiche nennt man Module:
1. Modul: Mobilität (Fortbewegen innerhalb des Wohnbereiches, Treppensteigen etc.)
2. Modul: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (z.B. örtliche und zeitliche Orientierung)
3. Modul: Selbststeuerungskompetenz/verhalten und psychische Problemlagen (z.B. nächtliche Unruhe, selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten)
4. Modul: Fähigkeiten zur Selbstversorgung („Grundpflege“ z.B. Körperpflege, Ernährung etc.)
5. Modul: Bewältigung von krankheits- und therapiebedingten Anforderungen/Belastungen (z.B. Medikation, Wundversorgung, Arztbesuche, Therapieeinhaltung)
6. Modul: Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte (z.B. Gestaltung des Tagesablaufs)
Dies 6 Module ergeben aus ihren unterschiedlichen Prozenten den Pflegegrad.
1. Modul 10%
2. Modul und 3. Modul 15% (aus diesen 2 Modulen zählt das mit dem höheren Wert)
4. Modul 20%
6. Modul 15%
PG 1 von 12,5 bis unter 27%
PG 2 von 27 bis unter 47,5%
PG 3 von 47,5 bis unter 70%
PG 4 von 70 bis unter 90%
PG 5 von 90 bis 100%
Es gibt aber 8 Module
Modul 7 (Außerhäusliche Aktivitäten-z.B. Verlassen der Wohnung, Fortbewegen außerhalb der Wohnung zu Fuß oder mit Rollstuhl, Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Mitfahren in einem PKW/Taxi
und
Modul 8 (Haushaltsführung – z.B. Einkaufen, Zubereitung einer Mahlzeit, leichte Aufräumarbeiten, aufwendige Aufräumarbeiten, Nutzung von Dienstleistungen, Regelung finanzieller Angelegenheiten, Regelung von Behördenangelegenheiten) sind Module der Hilfebedürftigkeit.
Hilfebedürftigkeit fließt nicht mit ein in die Pflegegradbestimmung. Wird aber im Gutachten erwähnt da diesbezüglich Informationen in der konkreten individuellen Pflegeplanung, sowie in der Beratung und Versorgungsplanung herangezogen werden können.
Modul 1-6 nennt man Pflegebedürftigkeit.
Mit einem Pflegegrad hat jeder ein Recht 28 Tage im Jahr die Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen. Oder es gibt die Möglichkeit einen Pflegedienst für diese Zeit zu beauftragen. Dafür muss man bei der Krankenkasse ein Antrag auf Verhinderungspflege stellen.
Ja das gibt es – diese Form nennt sich Kombinationspflege.
Sicher haben sie noch viele Fragen. Sie können uns als Pflegedienst Tag und Nacht ansprechen. Unsere Mitarbeiter sind immer aktuell und professionell geschult und stets bemüht auch für Angehörige Entlastung, Beratung und Gelegenheit zum Austausch zu bieten.
Wir sind stets bemüht bei dem körperlich oder demenziell veränderten MenschRessourcen zu fördern, vorhandene Fähigkeiten zu festigen und wir möchten das Gefühl vermitteln, noch etwas wert zu sein.
Sicher haben Sie noch viele Fragen. Sie können uns als Pflegedienst Tag und Nacht ansprechen. Unsere Mitarbeiter sind immer aktuell und professionell geschult und stets bemüht, auch für Angehörige Entlastung, Beratung und Gelegenheit zum Austausch zu bieten.
Gern können Sie auch das nebenstehende Formular nutzen, um uns Ihre Fragen zu senden.